§ 1 - Auftrag
Anlässlich der Suche eines Auftrags beauftragt der Kunde den Vermittler, die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags nachzuweisen oder einen abschlusswilligen Vertragspartner zu vermitteln. Der
Kunde benennt die Aufgabe und nennt seine Vorstellungen über den Kostenrahmen
§ 2 - Honorar
(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei Abschluss des Vertrags eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem Gesamtentgelt für das Auftragsobjekt
an den Vermittler im voraus zu zahlen
§ 3 - Verbot der Weitergabe von Daten
(1) Der Vermittler, als auch die durch den Vermittler beauftragten Person hat Kenntnisse, insbesondere über Auftragsobjekt und Auftraggeber, vertraulich zu behandeln, soweit er die Kenntnisse im
Zusammenhang mit diesem Auftrag erhält.
(2) Gibt der Kunde vertrauliche Angebotsdaten, insbesondere über ihm angebotene Dienstleistungen oder über ermittelte Details, unbefugt an Dritte weiter, so verstößt er gegen seine Vertragspflichten
und macht sich pauschal schadensersatzpflichtig in Höhe der vereinbarten Vermittlungsgebühr.
§ 4 - Haftungsausschluss für übermittelte Daten für inhaltliche Richtigkeit
Der Vermittler weist darauf hin, dass für die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Daten des Zielobjekts nicht gehaftet werden kann.
§ 5 - Informationspflichten
(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Vermittler bereits vorher alle Ihm bekannten Angaben zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung zu stellen
(2) Der Vermittler hat dem Kunden alle Informationen zu geben, die hinsichtlich der beauftragten Dienstleistung von Bedeutung sein können, ist aber nicht verpflichtet, zur Erlangung von
Informationen, Nachforschungen anzustellen die nicht vereinbart oder im Bereich der Illegaltät sind anzunehmen oder durchzuführen.
§ 6 - Kündigung
Diese Vereinbarung kann von jeder Partei schriftlich gekündigt werden. Ohne vor-herige Kündigung endet dieser Vertrag spätestens an dem Termin der durch Kunde und Vermittler bei Vertragsabschluss
vereinbart wird.
§ 7 - Sofortige Vollstreckbarkeit
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Abschlusses eines Vermittlungsvertrags, in den Dienstleistungsvertrag eine Klausel des Inhalts aufzunehmen, dass der Kunde sich in Höhe der vereinbarten
und angefallenen Kosten der sofortigen Zwangsvoll-streckung in sein gesamtes Vermögen zugunsten des Vermittlers in nämlicher Höhe verpflichtet, wenn nicht vereinbarungsgemäß gezahlt wird.
§ 8 - Schlussbestimmungen
(1) Etwaige sonstige Abreden oder Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.
(Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform . Änderungen dieses Schriftformerfordernisses oder ein Verzicht darauf bedarf seinerseits der Schriftform.)
(3) Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags unberührt.